Am 1. März 2010 gab das Canadian International Trade Tribunal bekannt, dass es beschlossen hat, die Halbzeitüberprüfung von Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen für Schnellbau-Schrauben mit Ursprung in China und Taipei nicht einzureichen.
Am 6. Januar 2010 stellte das Gericht fest, dass die Wiedereinführung des Dumpings bestimmter Verbindungselemente aus Kohlenstoffstahl aus China und Chinesisch-Taipeh und die erneute Subventionierung solcher Produkte aus China dem inländischen Wirtschaftszweig wahrscheinlich Schaden zufügen würden. Die Canada Border Services Agency (CBSA) wird daher weiterhin Antidumping- und Ausgleichszölle auf diese Produkte erheben. Das Gericht stellte ferner fest, dass das Einbringen bestimmter Verbindungselemente aus rostfreiem Stahl aus Chinese Taipei wahrscheinlich nicht zu einer Schädigung führen würde. Die CBSA wird daher weiterhin keine Antidumpingzölle auf diese Produkte erheben.
Am 22. Januar 2010 beantragte eine kanadische Gesellschaft namens Leland Industries Inc. beim Canadian International Trade Tribunal, dass die Trockenbau-Schrauben nicht von der betroffenen Ware ausgeschlossen werden sollten, was eine Halbzeitüberprüfung von Antidumping- und Antisubstanzuntersuchungen auf Trockenbauwänden erfordere Schrauben mit Ursprung in China Festland und Chinesisch Taipei. Das Canadian International Trade Tribunal vertrat die Auffassung, dass die Zollkodexe der betroffenen Ware geändert werden müssten, wenn die Trockenbau-Schrauben in die betroffene Ware einbezogen würden. Gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften in Kanada leitet das Gericht keine Überprüfungen von Produkten ein, die außerhalb der betroffenen Produkte liegen. Daher stellte das Gericht fest, dass es die Halbzeitüberprüfung der Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen für Schnellbauschrauben mit Ursprung in China und Taiwan nicht einreichte.